Zum 01.01.2004 hat es einschneidende Änderungen bei
den Anforderungen an Rechnungen gegeben. Bis zum 30.06.2004 blieb der
Vorsteuerabzug erhalten, auch wenn die neu verlangten Angaben fehlten. Ab
1.07.2004 können evtl. fehlende Angaben in der Rechnung beträchtliche
Folgen haben. Wenn z.B. die Rechnung nicht mehr berichtigt werden kann (z.B.
bei Insolvenz oder Betriebsaufgabe des Leistenden) hat der eigentlich
Vorsteuerabzugsberechtigte neben der Versagung des Vorsteuerabzugs auch noch 6 %
p.A. Zinsen zu entrichten. Durch diese PC-Software haben Sie die Möglichkeit,
die in § 14 Abs. 4 Satz 1 UStG geforderten Angaben weitgehend maschinell
zu prüfen. Aus den Rechnungsdaten wird ein Buchungssatz automatisch erstellt
und in einer Übergabedatei für Ihre Buchhaltung bereitgestellt bzw. übergeben.
Wenn die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
nicht erfüllt sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten die nicht abziehbare
Umsatzsteuer (Vorsteuer) zu verbuchen, zu überwachen oder aufzulisten. Das ist
die besondere Stärke dieser Software – also die Automatik.
Zusätzlich können Sie die Rechnungsbeträge zur
Bezahlung bereitstellen und somit die Zahlungs-Durchführung und
Zahlungs-Verbuchung automatisieren.
Für Ihre Lagerbuchhaltung oder Kosten- bzw.
Kostenträger- oder Baustellenabrechnung erfassen Sie die Einzelposten einer
Eingangsrechnung ebenfalls in diesem Projekt.
Lassen Sie sich zu weiteren Informationen und
kostenloser Probe-Software vormerken:Service@Kontex.de
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