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Vorsteuerabzug Fibu-Erfassung

 

Eingangsrechnung und Vorsteuerabzug

 

Vorankündigung


12241.gif (38681 Byte) Zum 01.01.2004 hat es einschneidende Änderungen bei den Anforderungen an Rechnungen gegeben. Bis zum 30.06.2004 blieb der Vorsteuerabzug erhalten, auch wenn die neu verlangten Angaben fehlten. Ab 1.07.2004 können evtl. fehlende Angaben in der Rechnung beträchtliche Folgen haben. Wenn z.B. die Rechnung nicht mehr berichtigt werden kann (z.B. bei Insolvenz oder Betriebsaufgabe des Leistenden) hat der eigentlich Vorsteuerabzugsberechtigte neben der Versagung des Vorsteuerabzugs auch noch 6 % p.A. Zinsen zu entrichten.

Durch diese PC-Software haben Sie die Möglichkeit, die in § 14 Abs. 4 Satz 1 UStG  geforderten Angaben weitgehend maschinell zu prüfen. Aus den Rechnungsdaten wird ein Buchungssatz automatisch erstellt und in einer Übergabedatei für Ihre Buchhaltung bereitgestellt bzw. übergeben.

Wenn die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht erfüllt sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten die nicht abziehbare Umsatzsteuer (Vorsteuer) zu verbuchen, zu überwachen oder aufzulisten. Das ist die besondere Stärke dieser Software – also die Automatik.

Zusätzlich können Sie die Rechnungsbeträge zur Bezahlung bereitstellen und somit die Zahlungs-Durchführung und Zahlungs-Verbuchung automatisieren.

Für Ihre Lagerbuchhaltung oder Kosten- bzw. Kostenträger- oder Baustellenabrechnung erfassen Sie die Einzelposten einer Eingangsrechnung ebenfalls in diesem Projekt.

Lassen Sie sich zu weiteren Informationen und kostenloser Probe-Software vormerken:Service@Kontex.de

 

 

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Zuletzt geändert am: 15. November 2005